Aufruf von Kommunen weltweit zur Unterstützung des verbindlichen UN-Abkommens zu Wirtschaft und Menschenrechten (UN-Treaty)
Der Juni 2014 markiert einen historischen Meilenstein, der die Regulierung von Transnationalen Unternehmen (TNCs) wieder auf die internationale Agenda setzte. Der UN-Menschenrechtsrat berief eine Zwischenstaatliche Arbeitsgruppe (Open Ended Inter-governmental Working Group, OEIGWG) zur Entwicklung eines rechtsverbindlichen Vertrags über TNCs und andere Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf Menschenrechte ein. Ziel war es, die globalen Schlupflöcher im internationalen Menschenrechtsschutz zu schließen und sicherzustellen, dass Unternehmen für Menschenrechtsverstöße und Umweltverbrechen rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Über derzeitige freiwillige Ansätze von sozialer Unternehmensverantwortung hinauszugehen, ist ein wichtiger Schritt, um globales Wirtschaften an den Rechten und dem Wohlergehen von Menschen und Gemeinschaften auszurichten und die Straflosigkeit von Unternehmen zu beenden.
Wir, die Unterzeichnenden, als Kommunen weltweit:
- betonen, dass unser Planet dieses verbindliche Abkommen braucht, um die ungerechten Folgen der unregulierten Globalisierung auszugleichen. Diese führte zu Machtasymmetrien zwischen Staaten, Gemeinden, Städten, Kommunen, Einzelpersonen und Unternehmen, was den Schutz der Menschenrechte, die Förderung des Gemeinwohls und den Zugang zu Recht, insbesondere in den ärmsten Regionen der Welt, betrifft.
- begrüßen daher die Initiative Ecuadors und Südafrikas sowie die Bemühungen anderer Staaten, die den Prozess zur Erreichung eines internationalen verbindlichen Abkommens zur Überwindung der Sanktionslosigkeit von TNC während der fünf OEIGWG-Sitzungen von 2015 bis 2019 unterstützen;
- begrüßen den offenen und partizipativen Prozess, der von der OEIGWG entwickelt wird und an dem nicht nur Staaten, sondern auch internationale Organisationen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Betroffene, Parlamentarier*innen, Wissenschaftler*innen und andere relevante Interessengruppen beteiligt sind;
- betonen, dass der künftige Vertrag spezifische Mechanismen schaffen sollte, die die nationalen Rechtssysteme sowie die internationale Zusammenarbeit und Kontrolle stärken, um die rechtliche Verantwortung der Staaten beim Zugang zu Rechtsmitteln für betroffene Gemeinschaften zu untermauern und die Wiederholung von Menschenrechtsverletzungen durch die Tätigkeit von TNCs zu verhindern. Wir betonen die Notwendigkeit verbindlicher Prinzipien, die die Menschenrechte und die Umwelt schützen und die Verantwortung der Unternehmen u.a. durch rechtlich einklagbare Verpflichtungen garantieren;
- bestehen darauf, dass dieser Vertrag eine wichtige Rolle bei der Behandlung von Arbeitnehmer*innenbelangen spielen muss, die in Arbeitsrechtsverstößen durch TNCs in globalen Wertschöpfungsketten wurzeln, wobei sichergestellt werden muss, dass auch Staaten für Verletzungen verantwortlich sind, die in ihren Ländern verursacht werden und zu Schäden jenseits ihrer Grenzen führen. Wir teilen die Ansicht des Internationalen Gewerkschaftsbundes, dass die Durchsetzbarkeit von Arbeitsnormen eine conditio sine qua non ist, um das Ungleichgewicht zwischen den Sonderrechten von Investor*innen und den Arbeits- und Menschenrechten wiederherzustellen, um die Fortführung der Verhandlungen dieses neuen Instruments der Vereinten Nationen zu unterstützen.
Daher fordern wir Staaten und regionale Organisationen auf, sich aktiv in diesen UN-Prozess einzubringen und auf ein wirksames sowie rechtsverbindliches internationales Instrument für TNCs und andere Wirtschaftsunternehmen in Bezug auf die Menschenrechte hinzuarbeiten. Es soll sicherstellen, dass die Würde des Menschen, wie sie in den universellen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten verankert ist, weltweit Vorrang vor privaten Profiten hat und garantiert wird, und dass der Schutz unseres Planeten gewährleistet wird.
First signatories
Member of the City Council of Blagnac (France)